Verbotene Pflanzen im Kleingarten

Pflanzen, die einer kleingärtnerischen Nutzung aus verschiedenen Gründen nicht entsprechen, sind nach dem Bundeskleingartengesetz im Kleingarten verboten. Die nachfolgend aufgeführten Pflanzen sind die häufigsten Vertreter.


Nadel- und Laubbäume gehören als Waldbäume nicht in den Kleingarten und auch auf Grund der End- Höhe bzw. der Breite haben sie dort keine Berechtigung.
Dazu gehören u. a.:
Ahorn, Birke, Buche, Eberesche, Eiche, Erle, Esche, Ginkgo, Haselnuss, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide, Robinie, Eibe, Fichte, Kiefer, Lärche, Lebensbaum, Thuja, Tamariske, Scheinzypresse, Tanne, Wacholder, Zeder
Deck- und Blütensträucher: u.a. wegen Höhe und Breite
Goldregen, Hasel, Zierapfel, Hartriegel, Erbsenstrauch, Essigbaum
Zierkirsche/-apfel
Wirtspflanzen für Schaderreger:
Felsenbirne, Feuerdorn, Scheinquitte, Rot-und Weißdorn, Zwergmispel (Feuerbrand- meldepflichtig)
Haferschlehe, Bocksdorn (Scharka- Krankheit- meldepflichtig)
Wacholder (Birnengitterrost)
Korkenzieherweiden (Weidenbohrer)
Mandelbäumchen ( Monilia- Spitzendürre)
Weymouthskiefer (Johannisbeeren-, Säulen-und Blasenrost)


Nicht nur wegen der Größe sind Laub- und Nadelbäume keine Pflanzen für den Kleingarten.
Weiden z.B. bilden als Flachwurzler ein extremes Wurzelgeflecht im oberen Bodenbereich, wodurch es Nutzpflanzen nicht möglich ist, darüber zu wachsen. Ebenso entziehen sie durch einen sehr hohen Wasserbedarf dem Boden das Wasser für alle Nutzpflanzen.
Auch der Essigbaum bildet nicht beherrschbare Wurzelausläufer.


Bei Robinien sind alle Pflanzenteile giftig, ganz besonders die Samen.