Hinweis:
Leider wurde durch das Landwirtschaftsministerium MV die Richtlinie für Seniorengärten aufgehoben.
Das bedeutet, dass künftig in unserer Anlage keine Möglichkeit mehr besteht, einen Garten umzuwidmen.
Weiterhin bieten wir aber unseren älteren, gesundheitlich eingeschränkten und langjährigen Gartenfreunden die Möglichkeit der Hilfe durch jüngere Gartenfreunde in Form einer Gartenpatenschaft an.
Anträge dazu können beim Vorstand eingereicht werden.
Voraussetzungen
für die Entscheidung des Ausweises eines Seniorengartens
entsprechend der
Regelung 52/2013 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie des
Beschlusses 16/2013 der Delegiertenversammlung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock
- Der Pachtvertrag besteht länger als 15 Jahre
- Die Pächterin/der Pächter ist mind. 75 Jahre alt
- Es liegt ein ärztlicher Nachweis über körperliche Beeinträchtigung vor, die eine Bewirtschaftung entsprechend der Drittelregelung lt. Rahmengartenordnung nicht mehr möglich macht
- Wenn 2 Pächter den Pachtvertrag geschlossen haben, gilt dies für beide Pächter
- In Einzelfällen ( akute, längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung) kann eine befristete Entscheidung für den Seniorengarten durch den Vorstand erfolgen
- Die Vergabe kann für max. 19 Kleingärten erfolgen (10% der Kleingärten der Anlage)
- Die Entscheidung kann in begründeten Fällen jederzeit durch den Vorstand widerrufen werden.
Beschlossen in der Vorstandssitzung am 25.10.2021
