Voraussetzungen
für die Entscheidung des Ausweises eines Seniorengartens
entsprechend der
Regelung 52/2013 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie des
Beschlusses 16/2013 der Delegiertenversammlung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock
- Der Pachtvertrag besteht länger als 15 Jahre
- Die Pächterin/der Pächter ist mind. 75 Jahre alt
- Es liegt ein ärztlicher Nachweis über körperliche Beeinträchtigung vor, die eine Bewirtschaftung entsprechend der Drittelregelung lt. Rahmengartenordnung nicht mehr möglich macht
- Wenn 2 Pächter den Pachtvertrag geschlossen haben, gilt dies für beide Pächter
- In Einzelfällen ( akute, längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung) kann eine befristete Entscheidung für den Seniorengarten durch den Vorstand erfolgen
- Die Vergabe kann für max. 19 Kleingärten erfolgen (10% der Kleingärten der Anlage)
- Die Entscheidung kann in begründeten Fällen jederzeit durch den Vorstand widerrufen werden.
Beschlossen in der Vorstandssitzung am 25.10.2021